Online-Shop – vom Staat gefördert

Coronahilfen III für Unternehmer und Selbstständige

Bis zu 20.000 Euro: Bund erstattet Corona Investition in Online-Shop und eCommerce

Jetzt im Einzelhandel digital durchstarten mit einem kostenlosen Online-Shop.

Die Bundesregierung plant den Start der Überbrückungshilfe III und den Beginn des Antragsverfahrens noch im Februar. Im Februar sollen die ersten Abschlagszahlungen erfolgen, im März folgt dann die reguläre Auszahlung der Zuschüsse, die Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, die durch die Corona-Krise in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind.

Über den Umfang und die Ausgestaltung der dritten Runde der Überbrückungshilfe wurde lange diskutiert und es gab Änderungen. Eine wichtige Erneuerung der Förderbedingungen: Investitionen in die Digitalisierung gelten nun als förderfähige Kostenpositionen. Wer in der Krise einen Onlineshop auf- oder ausgebaut hat oder sich bei großen Plattformen wie Amazon angemeldet hat, kann sich diese Kosten erstatten lassen. Das ist die Chance für jeden Einzelhändler auf einen kostenlosen Online-Shop.

Voraussetzungen für die Überbrückungshilfe III müssen erfüllt sein

Um eine Förderung aus dem Hilfsprogramm zu erhalten, müssen natürlich die normalen Voraussetzungen für den Erhalt von Überbrückungshilfe III erfüllt sein. Das wichtigste Kriterium für die Antragsberechtigung ist, dass ein Unternehmen durch die Corona-Krise einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent erlitten hat. Dann ist es möglich, die Festkostenerstattung zu erhalten, die nach der Höhe des Umsatzrückgangs gestaffelt ist.

Eine detaillierte Übersicht über die Förderbedingungen, Erstattungsstaffeln, Antragstellung und weitere Informationen findest Du in den FAQ zur Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe auf Onlinehändler News.

Ein kostenloser Online-Shop für alle Einzelhändler, Gastronomen, Hoteliers inkl. Online Abrechnung und Versanddienst.
Ein kostenloser Online-Shop für alle Einzelhändler, Gastronomen, Hoteliers inkl. Online Abrechnung und Versanddienst.

Bis zu 20.000 Euro für digitale Investitionen

Bereits bisher war es möglich, die verschiedenen Förderprogramme für feste Betriebskosten zu nutzen. Dazu gehörten zum Beispiel Mieten, Leasingraten, Pacht, Instandhaltung von Maschinen oder betriebliche Stromkosten. Diese Liste der förderfähigen Kostenpositionen wird nun jedoch um Investitionen in die betriebliche Digitalisierung und Modernisierung erweitert.

Davon könnten z.B. Gastronomen und stationäre Einzelhändler profitieren, die in der Krise einen Onlineshop auf- oder ausgebaut haben. Aber auch Online-Händler sollen Kosten für die Erweiterung des eigenen Stores infolge der Corona-Krise geltend machen können, wenn sie antragsberechtigt sind. Und auch Einstiegskosten auf großen Plattformen und Marktplätzen sollen geltend gemacht werden können. Für solche digitalen Investitionen können einmalig bis zu 20.000 Euro im Rahmen der Überbrückungshilfe III gefördert werden.

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Mehr Informationen der Bundesregierung gibt es auf der offiziellen Antragsplattform. Noch ist es nicht möglich, Anträge für die Überbrückungshilfe III zu stellen. Dies soll aber im Februar möglich sein.

Das Thoka Angebot an Einzelhändler.

Kostenloser Online-Shop.

Wir projektieren Ihren digitalen Auftritt inkl. einem Online-Shop und online Zahlungssystem kostenlos. Sie erhalten von uns einen Kostenvoranschlag (oder ggf. Rechnung, je nachdem was die Bundesregierung für die Coronahilfen III zur Antragsstellung verlangt). Sobald der Antrag gestellt wurde, fangen wir an das eCommerce Projekt (Homepage und Shop) zu erstellen.

Die Rechnungserstellung erfolgt erst dann, wenn die Soforthilfen für den Online-Shop von der Regierung ausgezahlt wurden – nicht vorher.

Im Falle, dass keine Coronahilfen III gewährt werden, verzichten wir auf 30% des Rechnungsbetrages und die Rechnung über den Restbetrag wird erst zum 31.12.2021 fällig.

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