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Internet

Neue Verpflichtungen im Hinblick auf das Urheberrecht einhalten

Ab dem 07. Juni 2023 sind Webseitenbetreiber und Shops verpflichtet, dem Urheber eines Werkes (z.B. Foto, Artikel, Grafiken, Musik) einmal im Jahr proaktiv Auskunft über den Umfang der Nutzung des Werkes zu geben.Dies gilt für alle, die sich entgeltliche Nutzungsrechte von Urhebern an deren Werken eingeholt haben. Der

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